Instrumentalunterricht

Allgemeines

Der Instrumentalunterricht steht Schülerinnen und Schülern aller Stufen und Abteilungen offen. Es besteht die Möglichkeit zwei Instrumenttalfächer zu belegen, wobei das zweite Instrument immer kostenpflichtig ist.

Die Anmeldung gilt für ein Jahr und verpflichtet zu einem regelmässigen Unterrichtsbesuch und zum erforderlichen Üben. Die Unterrichtsdauer beträgt eine halbe Lektion. Die Unterrichtszeit wird zu Beginn des Schuljahres mit der Instrumentallehrperson direkt abgesprochen. Der Besuch des Instrumentalunterrichts wird im Zeugnis mit einer Note bestätigt.

Maturitätsschule

Schülerinnen und Schüler in der Maturausbildung wählen als Pflichtfach zwischen Musik, inklusive Instrumentalunterricht (oder Sologesang), und Bildnerischem Gestalten aus. Eines dieser beiden Fächer zählt für die Maturanerkennung.

Gebühren

  • Musik als Schwerpunktfach wird von der 1. bis zur 4. Klasse unentgeltlich unterrichtet.
  • Musik als Maturitäts-Wahlpflichtfach, wird von der 1. bis zum Abschluss des Faches in der 3. Klasse unentgeltlich unterrichtet.
  • Für Instrumentalunterricht (und Sologesang) als Freikurs werden pro Schuljahr folgende Gebühren erhoben: Fr. 550.00

Weitere Bestimmungen

  • Privater Instrumentalunterricht ist für Musikmaturanden nur in Ausnahmefällen und auf Gesuch hin zugelassen. Die Schule leistet dazu keinen Kostenbeitrag.
  • Die Anschaffung der Instrumente und Musikalien ist Sache der Schülerinnen und Schüler.
  • Leihinstrumente werden von der Schule nicht zur Verfügung gestellt.