Sonderklasse Sport & Kultur
Allgemeines
Seit August 2006 werden an der Kantonsschule Solothurn separate Sonderklassen Sport und Kultur geführt. Der Lehrplan wird statt auf 4 auf 5 Jahre verteilt. Die Reglemente und Verordnungen der Kantonsschule Solothurn gelten auch für die Sonderklasse Sport und Kultur.
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler nach der 3. Klasse der Sek E sowie nach der 2. Klasse der Sek P. Für die sportlichen Talente der Sonderklasse steht ausschliesslich das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht zur Verfügung. Musisch begabte SchülerInnen können ihrem Talent entsprechend das Schwerpunktfach Bildnerisches Gestalten resp. Musik belegen. Für die Wahl des Ergänzungsfaches gibt es keine Einschränkungen.
Ziel
Jugendliche, welche die Matura anstreben und sich im Sport oder im musischen Bereich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnen, sollen schulisch optimale Bedingungen erhalten. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen den Jugendlichen in Ergänzung zur anspruchsvollen Ausbildung intensive Trainings-, Übungs- und Einsatzmöglichkeiten.
Schulische Voraussetzungen
Schülerinnen und Schüler aus den Klassen der Sek E und der Sek P werden gemäss regulärem Übertrittsverfahren in die Sonderklasse Sport und Kultur aufgenommen. Übertritte von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen regelt das zuständige Konrektorat.
Grundlegende Voraussetzungen
Die Jugendlichen zeichnen sich durch überdurchschnittliche Fähigkeit und Motivation für eine Sportart oder einen künstlerischen Bereich aus. Sie sind gewillt, den Leistungsgedanken sowohl in der sportlichen resp. musischen als auch in der schulischen Ausbildung umzusetzen.
Die Förderung des individuellen Talentes findet im Bereich Sport in den Vereinen und Verbänden statt, im Bereich der musischen Fächer wird ein vorzeitiger Hochschulbesuch angestrebt. Klar definierte Ansprechpersonen an der KSSO unterstützen die jugendlichen Talente in der Koordination von Schule und Sport resp. Kunst.
Aufnahmeverfahren
Alle eintrittswilligen Schülerinnen und Schüler bestreiten das ordentliche Aufnahmeverfahren. Zusätzlich müssen spezifische Nachweise zu Trainings- resp. Übeaufwand, Förderungswürdigkeit und Karriereplanung erbracht werden (vgl. "Informationen zur Sonderklasse Sport und Kultur"). Die eingereichten Unterlagen werden von einem schulinternen Ausschuss geprüft.
Aufnahmeentscheid
Der Aufnahmeentscheid liegt bei der Schulleitung der Kantonsschule Solothurn. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.
Abbruch der sportlichen resp. musischen Karriere
Schülerinnen und Schüler der Sonderklasse Sport und Kultur, die ihre sportliche oder musische Ausbildung abbrechen, haben das zuständige Konrektorat sofort zu informieren. In der Regel führt dies zu einem Wechsel in die Regelklasse.
Unterrichtszeiten
Die Wochenstundenzahl beträgt durchschnittlich 27 Lektionen. Unterrichtet wird im Rahmen der Fünftagewoche, schwergewichtig an Vormittagen. Für Talente im Bereich Sport kann mit mindestens drei schulfreien Nachmittagen gerechnet werden. Für musische Talente kann dies nicht garantiert werden.
Kosten
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn werden für die Sonderklasse Sport und Kultur die gleichen Gebühren erhoben wie für die Regelklassen der Kantonsschule.
Für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler gelten die Tarife des regionalen Schulabkommens.