Aufnahme

Übertritt aus der Sek P ("Progymnasium")

Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 2. Sek P die Promotionsbedingungen erfüllen, treten ohne Prüfung ins Gymnasium über. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, repetiert die 2. Sek P (auf Empfehlung der Klassenkonferenz) oder tritt in die 3. Klasse der Sek E über.

Übertritt aus der Fachmittelschule FMS

Welche Regeln gelten für den Übertritt von der Fachmittelschule ans Gymnasium? Die Weisungen des ABMH befinden sich unter Downloads.

Eintrittsbedingungen für Schülerinnen und Schüler aus der Sek E

Der Übertritt ans Gymnasium aus der Sek E erfolgt normalerweise nach der 3. Klasse der Sek E. Er ist unter den folgenden Bedingungen prüfungsfrei möglich:

  • Die Schülerin/der Schüler besucht die 3. Sek E in einer öffentlichen Schule des Kantons Solothurn oder in einer durch den Kanton Solothurn anerkannten Privatschule.
  • Im Zeugnis des 1. Semesters des 3. Jahres werden die Promotionsbedingungen erfüllt.
  • Zum Ende des 1. Semesters des 3. Sek E-Jahres beträgt der Schnitt aus der Summe der Mathematiknote (doppelt gezählt), der Deutschnote und dem ungerundeten Schnitt Französisch/Englisch mindestens 5.20.

Falls eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, muss die gemeinsame Aufnahmeprüfung absolviert werden. Diese Prüfung findet an beiden Kantonsschulen gleichzeitig statt.