Sekundarschule P
Allgemeines
Die Sek P folgt im Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule und dauert 2 Jahre. Sie ist als Vorbereitung auf die Maturitätsschule ausgestaltet.
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Übertritt in die Sek P
Das Übertrittsverfahren aus der Primarschule in die Sek-I-Stufe ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler.
Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt.
Wer in der 6. Klasse bis und mit Kalenderwoche 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht den Durchschnitt von 5.2 erreicht, kann von der Klassenlehrperson für die Sek P vorgeschlagen werden. Sind sich Eltern/Kind und Lehrperson nicht einig, kann eine kantonal einheitliche Kontrollprüfungen abgelegt werden.
Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier oder im Laufbahnreglement unter Download.
Wer kommt in die Sek P?
Die besten 15 bis 20 % eines Jahrganges sollen nach der 6. Klasse in die P-Züge übertreten; die Aufnahme erfolgt definitiv (also nicht nur provisorisch). Dort werden die Schülerinnen und Schüler während zweier Jahre auf die Maturitätsschule vorbereitet. Es ist ebenfalls möglich, nach dem ersten Jahr aus der Sek E in die Sek P zu wechseln. Voraussetzung ist, dass die Noten und die Lehrerprognosen einen Wechsel zulassen. Dieser erfolgt jeweils unter Verlust eines Jahres.
Wie ist die Sek P konzipiert?
In den P-Zügen werden folgende Fächer unterrichtet: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Geographie, Biologie, Chemie, Geschichte, Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Informatische Bildung, Werken (in der 1. P), Hauswirtschaft (in der 2. P) und Religion.
Zudem gibt es zwei Wahlpflichtfächer, von denen man sich für eines entscheiden muss. Es sind dies "Latein" sowie "Wissenschaft und Technik".
Sämtliche Fächer (ausser Religion) sind promotionswirksam.
Wie erfolgt der Wechsel in die Maturitätsschule?
Werden am Ende des zweiten Semesters der 2. Sek P die Promotionsbedingungen erfüllt, erfolgt der Wechsel in die Maturitätsschule. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt in der Regel der Wechsel in die Sek E. Repetitionen müssen schriftlich beantragt werden, die Klassenkonferenz entscheidet über deren Annahme.