Ein Drittel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz hat nach eigenen Angaben Diskriminierung oder Gewalt erlebt, meistens aus rassistischen Gründen. Unter Diskriminierung werden Handlungen oder Praktiken verstanden, die Personen aufgrund von Merkmalen wie dem Aussehen, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder dem Geschlecht benachteiligen, demütigen, bedrohen, oder ungerechtfertigt deren Integrität gefährden.
Artikel 5 der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundes definiert das Bildungsziel für die Maturitätsschulen. Im Absatz 1 dieses Artikels steht unter anderem «… Die Schulen fördern gleichzeitig die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in ethischen und musischen Belangen sowie die physischen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler.» und wird im Absatz 4 ergänzt mit: «…Sie (die Schülerinnen und Schüler) sind bereit, Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Natur wahrzunehmen.».
Angesichts dieser Ausgangslage und analog zu Beispielen im Bereich des Suchtverhaltens oder der Gesundheit erachtet die Schulleitung präventive Massnahmen als wichtig und richtig, um Diskriminierungen im Alltag zu verhindern. Der in unseren Werten eingeforderte Respekt vor Personen und unterschiedlichen Meinungen stellt dabei eine weitere Grundlage für die geplante Förderung der Sensibilität im sprachlichen Ausdruck im Zusammenhang mit diskriminierenden oder rassistischen Äusserungen dar. Das hierfür ins Leben gerufene «Jahr der Antidiskriminierung» wird unter anderem auch mit einer Gruppe von aktiven und ehemaligen Schülerinnen und Schülern bestritten, welche sich unter dem Namen «Wir und Jetzt» für diese Themen engagieren. (Mehr dazu unter «Sensibilisierung gegenüber Rassismus und Diskriminierung»)