Aufnahme

Allgemeines

Der Eintritt in die FMS kann bis spätestens 2 Jahre nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung der FMS.

  • Interessierte Schülerinnen und Schüler aus der 3. Sek E können prüfungsfrei eintreten, wenn sie
    • die 3. Sek E in einer öffentlichen Schule des Kantons Solothurn oder in einer durch den Kanton Solothurn anerkannten Privatschule besuchen oder besucht haben
    • im Zeugnis des 1. Semesters des 3. Jahres die Promotionsbedingungen erfüllen und
    • aus der Zeugnisnote Deutsch, dem ungerundeten Schnitt der Zeugnisnoten Französisch und Englisch sowie der doppelt zu berechnenden Zeugnisnote Mathematik einen Notendurchschnitt von 4.70 vorweisen können.

Kann eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt werden, muss die Aufnahmeprüfung absolviert werden. Das Resultat der Aufnahmeprüfung berücksichtigt auch die Empfehlung der Lehrperson der abgebenden Schule.

  • Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse des Gymnasiums können nur dann prüfungsfrei übertreten, wenn sie nach dem ersten Semester die Promotionsbedingungen erfüllen. Die Anmeldung für einen prüfungsfreien Übertritt in die FMS erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie für die Schülerinnen und Schüler der 3. Sek E.

Bei provisorischem Promotionsstand müssen sich die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen Gymnasium fristgerecht zur regulären Aufnahmeprüfung anmelden und diese erfolgreich absolvieren.